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Trauerfall

Und Gott wird abwischen alle Tränen von ihren
Augen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch
Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein;
denn das Erste ist vergangen.
Offenbarung 21, 4

Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort
hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der
hat das ewige Leben und kommt nicht in das Gericht,
sondern er ist vom Tode zum Leben hindurchgedrungen.
Johannes 5, 24

Urkunden und Unterlagen

Folgende Urkunden und Unterlagen sind zur Regelung der persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten beim Eintreten eines Todesfalls erforderlich und sollten griff bereit sein:

  • Der Personalausweis/Reisepass
  • Das Stammbuch
  • Bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten die Geburts- und Heiratsurkunde
  • Bei Verpartnerten die Geburtsurkunde und Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Bei Verwitweten die Geburts-, Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde sowie die Sterbeurkunde des/der Verstorbenen
  • Bei Geschiedenen die Geburts- und Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil/der Scheidungsbeschluss
  • Bei Personen mit aufgehobener Lebenspartnerschaft die Geburts- und Lebenspartnerschaftsurkunde sowie der Aufhebungsbeschluss
  • Bei Minderjährigen die Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Das Testament (falls vorhanden) bzw. die Hinterlegungsurkunde (oder Angabe über den Hinterlegungsort)
  • Versorgungs- und Rentenunterlagen
  • Kranken- und Pflegeversicherungsunterlagen
  • Ggf. Unterlagen über häusliche ambulante Pflege
  • Sonstige Versicherungsunterlagen
  • Unterlagen über Bankkonten und Aktiendepot
  • Unterlagen über Immobilienbesitz
  • Steuerunterlagen

Weitere Überlegungen

  • Soll ein vorhandenes Familiengrab genutzt oder ein neues Grab auf einem bestimmten Friedhof gekauft werden?
  • Soll eine Erd- oder Feuerbestattung stattfinden?
  • Soll die Trauerfeier unter Verwendung bestimmter Bibeltexte und/oder Lieder gestaltet werden?
  • Soll die/der zuständige Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrer oder eine andere Pfarrerin/ein anderer Pfarrer die Bestattung vornehmen?
  • Soll anstelle von Blumen eine Spende für einen bestimmten Zweck erbeten werden?
  • Wird ein Organ gespendet oder die Leiche für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt?
  • Adressenliste mit Telefonnummern der nächsten Verwandten und Freunde

Nach dem Eintreten des Sterbefalles

Allgemeines

  • Die vielen kurzfristig zu erledigenden Aufgaben können die Hinterbliebenen überfordern. Es ist daher ratsam, sofort eine Person des Vertrauens (z. B. ausder Familie, Verwandtschaft, Kollegen- und Freundeskreis) herbeizubitten.
  • Ein Bestattungsunternehmen kann eine wesentliche Hilfe sein, weil es die anfallenden Formalitäten erledigt.

Beim Sterbefall zu Hause

  • Benachrichtigung des Haus-, Not- oder eines sonstigen Arztes zur Feststellung der Todesursache (Todesbescheinigung)
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
  • Meldung beim zuständigen Standesamt des Sterbeorts, wobei die Unterlagen (Geburtsurkunde, Familienstammbuch, ggf. Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners) zusammen mit dem Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen und dem Personalausweis dessen, der die Todesanzeige macht, vorgelegt werden müssen. Die Todesfallmeldung übernimmt ggf. ein Bestattungsinstitut. Sterbeurkunden werden benötigt zur späteren Vorlage bei
  • Dienstherr/Arbeitgeber
  • Rentenversicherung/Zusatzversorgungskasse
  • Krankheitshilfe bzw. private oder gesetzliche Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Lebensversicherung und Unfallversicherung
  • Banken

Beim Sterbefall im Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim

Beim Todeseintritt im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim kümmert sich die dortige Verwaltung um das Notwendige.

Tod durch Unfall oder sonstige unnatürliche Ursachen

Bei diesen Todesfällen wird immer die örtliche Polizei eingeschaltet. Diese gibt die Anordnung zur Bergung und übernimmt die Benachrichtigung der Angehörigen bei Unfalltod, Suizid und Tod durch Mitwirkung Dritter.

Das von der Polizei benachrichtigte Bergungs-/Bestattungsunternehmen braucht nicht mit dem von den Angehörigen
gewünschten Bestattungsinstitut identisch zu sein, daher ggf. Verständigung des gewünschten Instituts.

Für die Beerdigung

  1. Die/der zuständige bzw. die/der um die Beerdigung zu bittende Pfarrerin/Pfarrer ist zu benachrichtigen
  2. Verständigung der zuständigen Friedhofsverwaltung zur Festlegung von Zeit und Ort der Beerdigung
  3. Beschaffung von nötigen Überführungspapieren und Regelung der Überführung
  4. Aufgabe einer Todesanzeige (nach dem von den Angehörigen gewünschten Text) in der Zeitungsredaktion, Druck von Trauerkarten
  5. Gestaltung der Trauerfeier einschließlich Musik
  6. Gärtnerische Dekoration des Sarges, der Zelle, der Leichenhalle und des Grabes.
  7. Auswahl des Sarges und Absprache über Einsargung und Aufbahrung des/der Verstorbenen
  8. Sofern ein Familiengrab vorhanden ist, Beauftrag ung eines Steinmetzen das Grabmal wegzuräumen und aufzubewahren
  9. Trauerkleidung beschaffen
  10. Überlegung über die Gestaltung des Beerdigungstages, Bewirtung der Gäste

Was noch zu tun ist

  • Sofern eine Lebensversicherung besteht, ist diese sofort zu benachrichtigen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: der Versicherungsschein, eine Sterbeurkunde, Angabe des Kontos, auf das die Versicherungssumme überwiesen werden soll
  • Sofern eine Unfallversicherung besteht: Stirbt die/der Versicherte durch einen Unfall oder durch Krankheit, die durch einen Unfall entstand, muss innerhalb von 48 Stunden die Versicherung benachrichtigt werden (Telefonanruf oder Fax).
  • Bei einem Kraftfahrzeug-Unfalltod sind auch die Kraftfahrzeugversicherung und die Insassenunfallversicherung sofort zu benachrichtigen. Wenn ein Dritter den Unfall (mit)verschuldet hat, ist dessen Haftpflichtversicherung zu benachrichtigen. Ansprüche können über einen Rechtsanwalt oder eine bestehende Rechtsschutzversicherung geltend gemacht.
  • Übrige Versicherungen benachrichtigen (Sterbeurkunde beilegen)
  • Beim Finanzamt für Hinterbliebene, die Anspruch auf Sterbegeld und/oder Versorgungsbezüge haben, Lohnsteuerdaten beantragen
  • Das Testament des Verstorbenen ist dem für seinen letzten Wohnort zuständigen Nachlassgericht (Notariat) vorzulegen (Sterbeurkunde mitnehmen). Das Testament wird in einem besonderen Termin vom Nachlassgericht (Notariat) entnommen aus der Handreichung der Evangelischen Kirche im Rheinland: "Was tun bei einem Sterbefall?"

Hinweis für die Bestattungsunternehmen

Bitte sprechen Sie die Termine vor der Buchung bei der ENNI mit den Predigenden direkt ab.

Hier finden Sie eine Übersicht der Straßen mit den Zuständigkeiten aus dem Team. Auf Wunsch der Angehörigen bzw. bei Verhinderung können diese Zuständigkeiten abweichen. Bei Straßen außerhalb dieses Bezirkes wenden Sie sich bitte an die umliegenden ev. Kirchengemeinden.
Bitte beachten Sie, dass Menschen, die nicht (mehr) zur evangelischen Kirche gehören bzw. einer anderen Konfession angehören, von uns nicht beerdigt werden.

Die Utforter Kirche steht nur für christliche Trauerfeiern (Urne in der Kirche, Sarg auf dem Utforter Friedhof) zur Verfügung. Für freie Trauerfeiern etc. kann die Kirche nicht gebucht werden. Das ist im Vertrag mit der ENNI vereinbart.

Pfarrerin Anke Bender, Buschstr. 39, 47445 Moers, Tel.: 01575-1045110, email: anke.bender.1@ekir.de Zeiten: dienstags bis samstags
Pfarrer Thorsten Kämmer, Lintforter Str. 144, 47445 Moers, Tel.: 02841-76637, email: thorsten.kaemmer@ekir.de Zeiten (aktuell bis zum 06.07.2024): dienstags ab 10.30 Uhr, mittwochs ganz, freitags ab 12.30 Uhr und samstags
Pfarrerin Dorothea Mathies, Lintforter Str. 144, 47445 Moers, Tel.: 01575-7986525, email: dorothea.mathies@ekir.de Zeiten: dienstags bis samstags
Pfarrerin Hanna Ruhkopf, Lintforter Str. 144, 47445 Moers, Tel.: 01573-4240485, email: hanna.ruhkopf@ekir.de Zeiten: dienstags bis 10.30 Uhr, mittwochs bis 12.30 Uhr donnerstags bis 10.30 Uhr, freitags bis 12.30 Uhr und samstags
Diakonin Helga Schröder, Tel.: 0177-4772703, email: helga.schroeder.1@ekir.de Zuständigkeit: Seniorenheime Blücherstraße und Elisabeth-Selbert-Straße und nach Absprache. Zeiten: dienstags bis samstags

Bei Abwesenheiten (Urlaube, Krankheiten etc.) informieren wir Sie rechtzeitig. Unser Gemeindebüro (Lintforter Str. 144, 47445 Moers, Tel.: 02841-74177, email: gemeindebuero.rheinkamp@ekir.de) kann Ihnen ebenfalls Auskunft geben.

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