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Beglaubigung

Grundsätzlich können Sie im Gemeindebüro folgende Dokumente beglaubigen lassen:

  • Auszüge aus Kirchenbüchern
  • Lebensbescheinigungen, soweit die Kirchen ausdrücklich genannt sind
  • Abschriften und Fotokopien
  • Unterschriften auf Antrags- und sonstige Formularen, sofern die Beidrückung des Siegels ausdrücklich gefordert wird, wie z.B. Zeugnisse von Schule oder Universität.

Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Die zu beglaubigenden Kopien können sie mitbringen oder im Gemeindebüro gegen 20 Cent/Seite anfertigen lassen.

Mitgebrachte Kopien sollten möglichst im Format DIN A 4 angefertigt sein.

Bitte beachten sie, dass amtliche Beglaubigungen in unserem Gemeindebüro  nicht möglich sind, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel

  • bei Personenstandsurkunden aus Stammbüchern (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat),
  • bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundesamt für Justiz),
  • bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte),
  • bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt),
  • bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare).

Auch ausländische Urkunden oder Urkunden in ausländischer Sprache werden nicht amtlich beglaubigt. Hier wenden sie sich bitte an die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates. Eine Beglaubigung ist bei ausländischen Urkunden oder Urkunden in ausländischer Sprache ausnahmsweise und nur dann möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird, die Zusammengehörigkeit zwischen Original und zu beglaubigendem Schriftstück eindeutig erkennbar ist und das Original in lateinischen Schriftzeichen geschrieben ist.

Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenlos.

Wir freuen uns über eine Spende!

Was tun wenn…

…ich mein Kind taufen oder konfirmieren lassen möchte, ich heiraten möchte, ich ein Dokument beglaubigt haben möchte…

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